Manche Steuerzahlende haben keine Wahl: Sie müssen eine Steuererklärung ausfüllen. Es trifft sowohl Berufstätige als auch Frauen und Männer im Ruhestand, wie die folgende Übersicht zeigt:
- Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner:
- Wenn beide Partner Arbeitslohn bezogen haben und die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor gewählt haben.
- Arbeitnehmer mit mehreren Einkommensquellen:
- Wenn sie neben Ihrem Lohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr haben (z.B. Mieteinnahmen, selbstständige Nebentätigkeiten).
- Arbeitnehmer mit Lohnersatzleistungen:
- Wenn sie Lohnersatzleistungen (wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld) von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten haben.
- Arbeitnehmer mit Freibeträgen:
- Wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde und das Jahreseinkommen 10.908 Euro (bei Alleinstehenden) bzw. 21.816 Euro (bei Verheirateten) übersteigt (auch Grundfreibetrag genannt; Angaben für das Steuerjahr 2023)
- Geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten:
- Wenn im selben Jahr sowohl Arbeitslohn als auch Lohnersatzleistungen bezogen wurden und die Ehe nicht das gesamte Jahr bestand.
- Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern:
- Wenn Sie gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Lohn erhalten haben (Mehrfachbeschäftigung), so dass Einkünfte nach Lohnsteuerklasse VI versteuert wurden.
- Arbeitnehmer, die von bestimmten Steuervergünstigungen profitieren wollen:
- Wenn sie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen wollen, die über dem jeweiligen Pauschbetrag liegen.
- Arbeitnehmer mit Abfindungen:
- Arbeitnehmer, die eine Abfindung oder Lohn für mehrjährige Arbeit erhalten haben und der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach der Fünftelregelungabgezogen hat.
- Beamte (Pensionäre):
- Für Beamte und Pensionäre gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für Arbeitnehmer. Zusätzlich kann die Steuererklärung zur Pflicht werden, wenn die Vorsorgepauschale höher ist als die anzuerkennenden Versicherungsbeiträge – etwa bei Beitragserstattungen.
- Rentner:
- Wenn ihre gesamten Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten, d.h. wenn das Jahreseinkommen 10.908 Euro (bei Alleinstehenden) bzw. 21.816 Euro (bei Verheirateten) übersteigt (Angaben für das Steuerjahr 2023).
Diese Auflistung ist nicht abschließend und es gibt noch weitere Fälle, in denen eine Pflicht zur Abgabe der Lohnsteuererklärung besteht. Gerne beraten wir bei einem persönlichen Gespräch.
